Gaststättenwesen
Der Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Ausführliche Informationen zur Erlangung einer Konzession usw. finden Sie in der Anlage „Info zum Gaststättenrecht“.
Für besondere Anlässe, z. B. Dorffeste, Kirmes, Sportfeste, etc. wird eine Gestattung erteilt.
Die Anlage „Info zum Gaststättenrecht“ kann hier heruntergeladen werden: