Gaststättenwesen

Der Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Ausführliche Informationen zur Erlangung einer Konzession usw. finden Sie in der Anlage „Info zum Gaststättenrecht“.

Für  besondere Anlässe, z. B. Dorffeste, Kirmes, Sportfeste, etc. wird eine Gestattung erteilt.

Die Anlage „Info zum Gaststättenrecht“ kann hier heruntergeladen werden:

Kontakt:

ordnungsamt@gemeinde-windeck.de

Ihre Ansprechpartner*innen:

Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Sachbereichsleitung:

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

Fachbereichsleitung:

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

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