Friedhöfe

Die Gemeinde Windeck betreibt selbst fünf Friedhöfe, die anderen Friedhöfe im Gemeindegebiet werden von Friedhofsvereinen beziehungsweise den Kirchen betreut. Die Gebühren für den Erwerb oder eine Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstellen etc. ergeben sich aus der gemeindlichen Friedhofsgebührensatzung. Die Friedhofs- und Bestattungssatzung enthält allgemeine Hinweise zur Grabgestaltung und Nutzungsrechten, usw.

Die Ruhefristen auf den kommunalen Friedhöfen betragen zwischen 20 und 30 Jahren.

Auf den kommunalen Friedhöfen werden mehrere Bestattungsarten angeboten. Neben den traditionellen Möglichkeiten der Sarg- und Urnengrabbestattungen sind auch solche in einer Urnenwand, in Wiesengräbern und im Wurzelbereich von Bäumen möglich.

Die gemeindlichen Friedhöfe im Einzelnen:

Ort Adresse
Dattenfeld Dreifelder Kirchweg gegenüber der Feuerwehr
Herchen (alter Friedhof) Am Knippen mit Zufahrt von der Höher Landstraße links
Herchen (neuer Friedhof) In der Frömmerhardt mit Zufahrt von der Höher Landstraße rechts
Leuscheid Heilbrunnenstr. 1
Stromberg In der Kuhlen

Friedhofs- und Bestattungssatzung

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung

Antrag auf Beisetzung

Kontakt:

friedhofsverwaltung@gemeinde-windeck.de


Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Farian
Telefon: 02292 / 601-227
Fax: 02292 / 601-296
Ort: Verwaltungsgebäude A (Rathausstr. 17), Raum A 2.07

Fachbereichsleitung:

Herr Patt
Telefon: 02292 / 601 – 145
Fax: 02292 / 601-296
Ort: Verwaltungsgebäude A (Rathausstr. 17), Zimmer A 2.01

Menü

Die Internetseite der Gemeinde Windeck verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies, die allein für die Funktionen und den Betrieb der Webseite erforderlich sind.

Datenschutzerklärung