Friedhöfe
Die Gemeinde Windeck betreibt selbst fünf Friedhöfe, die anderen Friedhöfe im Gemeindegebiet werden von Friedhofsvereinen beziehungsweise den Kirchen betreut. Die Gebühren für den Erwerb oder eine Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstellen etc. ergeben sich aus der gemeindlichen Friedhofsgebührensatzung. Die Friedhofs- und Bestattungssatzung enthält allgemeine Hinweise zur Grabgestaltung und Nutzungsrechten, usw.
Die Ruhefristen auf den kommunalen Friedhöfen betragen zwischen 20 und 30 Jahren.
Auf den kommunalen Friedhöfen werden mehrere Bestattungsarten angeboten. Neben den traditionellen Möglichkeiten der Sarg- und Urnengrabbestattungen sind auch solche in einer Urnenwand, in Wiesengräbern und im Wurzelbereich von Bäumen möglich.
Die gemeindlichen Friedhöfe im Einzelnen:
Ort | Adresse |
Dattenfeld | Dreifelder Kirchweg gegenüber der Feuerwehr |
Herchen (alter Friedhof) | Am Knippen mit Zufahrt von der Höher Landstraße links |
Herchen (neuer Friedhof) | In der Frömmerhardt mit Zufahrt von der Höher Landstraße rechts |
Leuscheid | Heilbrunnenstr. 1 |
Stromberg | In der Kuhlen |