Flurkarte
Einfache Katasterauszüge können bei der Bauverwaltung der Gemeinde Windeck beantragt werden. Hierfür können Sie das beigefügte Antragsformular nutzen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch (beispielsweise Flurstücks- und Eigentümernachweis) nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erhältlich. Das berechtigte Interesse ist darzulegen. Zulässig ist die Auskunft immer für Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte, sofern das eigene Grundstück betroffen ist, sowie für Notarinnen oder Notare im Rahmen der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Die entsprechende Verwaltungsgebühr beträgt 30 €.
Weitere Auskünfte bzw. Informationen finden Sie auf der Seite des Rhein-Sieg-Kreises (Katasterauskunft | Rhein-Sieg-Kreis).




