Fischereischein
Folgende Dienstleistungen hinsichtlich des Fischereischeins werden angeboten:
- Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit oder Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkartenfischereischein
- Entrichtung der Fischereigebühr für 1 Jahr
- Entrichtung der Fischereigebühr für 5 Jahre
- Erteilung eines Ausländerfischereischeins
Für die Entrichtung der Fischereigebühr für 1 Jahr oder für 5 Jahre ist die Beantragung oder die Vorlage eines Scheckkartenfischereischeins notwendig.
Gebühren:
- 30,00 € für die Erteilung des Scheckkartenfischereischeins od. für die Ausstellung eines Ersatzes
- Fischereigebühren:
- für 1 Jahr: 22,00 €
- für 5 Jahre: 50,00 €
- Erteilung eines Ausländerfischereischeins: 32,00 €




