Feuerwerk

Das Abbrennen von Feuerwerk ist außerhalb von Silvester nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung des Ordnungsamtes erlaubt. Dies gilt auch für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, wie zum Beispiel bei einem Bühnenfeuerwerk.

Die Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse 2 (ähnlich wie ein Silvesterfeuerwerk).
Die Gebühren für ein solches Feuerwerk liegen bei 55,00 €.

Andere Feuerwerke sind durch einen Pyrotechniker schriftlich beim Ordnungsamt zu beantragen. Die Höhe der Gebühren für solche Feuerwerke richtet sich nach Art und Größe des Feuerwerkes.

Das Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten dauern und muss in den Monaten Januar – März, sowie November u. Dezember um 22.00 Uhr, im April, August – Oktober um 22.30 Uhr und in den Monaten Mai, Juni und Juli bis spätestens 23.00 Uhr beendet sein.

Für weitere Informationen zur Beantragung eines Feuerwerks wenden Sie sich bitte an die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse.

Kontakt:

ordnungsamt@gemeinde-windeck.de

Ihre Ansprechpartner*innen:

Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Sachbereichsleitung:

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

Fachbereichsleitung:

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

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