Erschließungsbeiträge

Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen richtet sich nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) und der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Windeck.

Danach ist eine Kostenbeteiligung der Anlieger insbesondere bei der nochmaligen Herstellung und der Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vorgesehen.

Die von den Anliegern zu finanzierenden Kosten werden prozentual je nach Straßenart  und Funktion und anhand der anfallenden Straßenausbaukosten ermittelt.

Die so von der Gesamtheit der Anlieger zu finanzierende Kostenmasse wird dann auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Die Kostenverteilung erfolgt zum einen nach der Grundstücksgröße, zum anderen nach der baurechtlich zulässigen Bebauungsmöglichkeit (z. B. Gewerbebauten; Wohnbauten; Berücksichtigung der Geschossigkeiten), so dass für große Grundstücke mit einem hohen Grad der baulichen Ausnutzbarkeit auch höhere Beiträge gezahlt werden müssen als für kleine Reihenhausgrundstücke.

Bei der erstmaligen endgültigen Straßenherstellung sind die Grundstückseigentümer zu Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch i.V. mit der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Windeck heranzuziehen. Hierbei sind 90 v.H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes von den Anliegern zu zahlen; der Gemeindeanteil liegt bei 10 v. H.. Die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen schließt eine in späteren Jahren durchzuführende Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen nicht aus.

Generell besteht bei der Heranziehung zu öffentlichen Abgaben die Möglichkeit, bei Zahlungsschwierigkeiten die Forderungen zinspflichtig zu stunden.

Kontakt:

erschliessungsbeitrag@gemeinde-windeck.de


Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Schlagheck
Telefon: 02292 / 601-164
Fax: 02292 / 601-291
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.04

Sachbereichsleitung:

Herr Schirmer
Telefon: 02292 / 601-666
Fax: 02292 / 601-291
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.03

Fachbereichsleitung:

Herr Henrichs
Telefon: 02292 / 601-136
Fax: 02292 / 601-291
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.06

Menü

Die Internetseite der Gemeinde Windeck verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies, die allein für die Funktionen und den Betrieb der Webseite erforderlich sind.

Datenschutzerklärung