Denkmalschutz

 Entsprechend der Aufgabenstellung des Denkmalschutzgesetzes sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen, und wissenschaftlich zu erforschen. Ferner sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.

Was sind Denkmäler?

Denkmäler sind Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dieses öffentliche Interesse wird grundsätzlich dann unterstellt, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für ihre Entwicklungen, für Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Die Denkmäler werden unterteilt in Baudenkmäler (also bauliche Anlage), Denkmalbereiche, Gartendenkmäler, Bodendenkmäler, Welterbestätten und bewegliche Denkmäler.

Erlaubnispflichten

Häuser oder sonstige Denkmäler, die dem Denkmalschutz unterliegen, dürfen nicht uneingeschränkt verändert werden. Eine Vielzahl von Maßnahmen ist erlaubnispflichtig. Auf der anderen Seite gibt es für die Instandhaltung von Denkmälern auch Zuschüsse der öffentlichen Hand. In jedem Fall ist jedoch eine genaue und individuelle Beratung des betroffenen Grundstückseigentümers notwendig.

Jegliche Maßnahmen, welche an Denkmälern bzw. in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals vorgenommen werden, bedürfen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde. Den Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis können Sie bei der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Windeck einreichen.

 Steuerbescheinigung

 Um im Rahmen von Renovierungs-/ Sanierungsarbeiten steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, besteht die Möglichkeit Steuerbescheinigungen gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommenssteuergesetzes (EstG) bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen.

Kontakt:

denkmal@gemeinde-windeck.de

Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Hoffmann
Telefon: 02292 / 601-159
Fax: 02292 / 601-291
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.03

Frau Schlagheck
Telefon: 02292 / 601-164
Fax: 02292 / 601-291
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.04

Sachbereichsleitung:

Herr Schirmer
Telefon: 02292 / 601-666
Fax: 02292 / 601-291
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.03

Fachbereichsleitung:

Herr Henrichs
Telefon: 02292 / 601-136
Fax: 02292 / 601-291
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.06

Menü