Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen; er ist bezogen auf ein unbebautes Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (sog. Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen des einzelnen Grundstückes in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe) bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

Aus der Bodenrichtwertkarte für die Gemeinde Windeck, die jährlich aktualisiert vom Gutachterausschuss des Rhein-Sieg-Kreises herausgegeben wird, können allgemeine mündliche und fernmündliche Auskünfte erteilt werden.

Nähere Einzelheiten bzw. schriftl. Auskünfte erteilt jedoch nur die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Rhein-Sieg-Kreis, Postfach 1551 in  53705 Siegburg, Tel.: 02241 / 13-2794 oder 2795.

Kontakt:

bauverwaltung@gemeinde-windeck.de


Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Grimm
Telefon: 02292 / 601-134
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.07

Herr Schirmer
Telefon: 02292 / 601-666
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.03

Frau Schlagheck
Telefon: 02292 / 601-164
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.04

Sachbereichsleitung:

Herr Henrichs
Telefon: 02292 / 601-136
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.06

Fachbereichsleitung:

Herr Henrichs
Telefon: 02292 / 601-136
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.06

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