Bildung und Teilhabe
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes unterstützen und fördern Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen und können beim Sozialamt der Gemeinde Windeck beantragt werden.
Für alle Empfänger von:
– Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
– Wohngeld oder Kinderzuschlag
unter 25 Jahren (bzw. unter 18 Jahren bei der „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“), die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule bzw. Kindertageseinrichtung besuchen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragt werden.
Was wird gefördert?
– (Klassen-)Fahrten / eintägige (Schul-)Ausflüge
– Schülerbeförderung
– Lernförderung
– Mittagessen
– Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
– Schulbedarf.
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets müssen schriftlich beantragt werden. Nutzen Sie hierzu bitte das untenstehende Antragsformular.
Bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) muss der Antrag beim Jobcenter gestellt werden.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens.
Das Formular zur Betragung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe kann hier heruntergeladen werden: