Bekanntmachung des Beschlusses über die Gültigkeit der Wahlen am 14.09.2025

Gemäß § 40 Abs. 1 in Verbindung mit § 46b Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG NRW) hat der Rat der Gemeinde Windeck in seiner Sitzung am 16.12.2025, nach entsprechender Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Windeck, über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl am 14.09.2025 entschieden.

Entsprechend § 65 Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO NRW) gebe ich folgende Beschlüsse des Rates der Gemeinde Windeck Windeck hinsichtlich der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl am 14.09.2025 bekannt:

a) Die Wahl der Bürgermeisterin Alexandra Christine Gauß wird für gültig erklärt.

b) Die Wahl des Rates der Gemeinde Windeck wird für gültig erklärt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss der Vertretung der Gemeinde Windeck können Sie vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appelhofplatz, 50667 Köln, binnen eines Monats nach Bekanntgabe gemäß § 41 Abs. 1 KWahlG NRW schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erheben. Die Klage muss Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Beschluss soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.

Windeck, den 13.01.2026
Gemeinde Windeck

 

Alexandra Gauß
(Bürgermeisterin)

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