Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Windeck für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ist am 12.02.2025 eingebracht worden. Die Beratung und Beschlussfassung im Rat sollen am 18.03.2025 erfolgen.
Nach § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Windeck für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit Anlagen während der gesamten Dauer des Beratungsverfahrens im Rat an allen Arbeitstagen in der Zeit vom
12. Februar bis 18. März 2025
den Einwohnern und Abgabepflichtigen zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Darüber hinaus kann der Entwurf auch auf der Internetseite der Gemeinde Windeck unter www.gemeinde-windeck.de eingesehen werden.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Die Einwendungsfrist endet am 28.02.2025.
Über Einwendungen, die schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Windeck, Rathausstraße 12, 51570 Windeck-Rosbach, zu erheben sind, entscheidet der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.
51570 Windeck-Rosbach, den 12. Februar 2025
Gemeinde Windeck
Die Bürgermeisterin Gauß |
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 kann hier heruntergeladen werden: