Bekanntmachungsanordnung

Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 nachstehende

„7. Nachtragssatzung“ zur Betriebssatzung für die Gemeindewerke Windeck vom 12.12.1991

beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren nicht durchgeführt wurde,

b) die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ist,

c) der Bürgermeister den Ratsbeschluss vorher beanstandet hat,

d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt.

Windeck-Rosbach, den 17.12.2025

gez.
Alexandra Gauß
Bürgermeisterin

Aufgrund der §§ 7 und 114 der ‚Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen’ (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt NW, S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Änd. kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften vom 10.7.2025 (GV. NRW. S. 618) in Verbindung mit der ‚Eigenbetriebsverordnung’ (EigVO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 (Gesetz- und Verordnungsblatt NW, S. 644, 671 ber. 2005 S. 15 / SGV. NRW. 641), zuletzt geändert durch Art. 6 3. NKF-WeiterentwicklungsG Nordrhein-Westfalen vom 5.3.2024 (GV. NRW. S. 136) hat der Rat der Gemeinde Windeck in seiner Sitzung am 16.12.2025 folgende 7. Nachtragssatzung beschlossen:

§ 1

§ 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Der Betriebsausschuss besteht aus 17 Mitgliedern, die gemäß § 114 Abs. 3 GO in Verbindung mit der Wahlordnung für Eigenbetriebe (EigVO) gewählt werden.

§ 2

§ 17 wird wie folgt angepasst:
Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 18.11.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung der Gemeindewerke Windeck vom 01.01.2024 außer Kraft.“

Die „7. Nachtragssatzung“ zur Betriebssatzung für die Gemeindewerke Windeck vom 12.12.1991 kann hier heruntergeladen werden:

 

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