Bekanntmachungsanordnung

Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 19.02.2026 nachstehende

23. Nachtragssatzung
Zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren vom 15.12.1992 (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung)

beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren nicht durchgeführt wurde,
b) die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ist,
c) der Bürgermeister den Ratsbeschluss vorher beanstandet hat,
d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt.

Windeck-Rosbach, den 12.08.2026

Gez.
In Vertretung
Thomas Becher
Beigeordneter

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