Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält als verbindlicher Bauleitplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 8 Absatz 1 Baugesetzbuch).

Die im rechtsgültigen Bebauungsplan abschließend geregelten Festsetzungen haben im Unterschied zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes externe Verbindlichkeit, d. h. sie sind von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zu beachten.

Welche der gesetzlich möglichen Festsetzungen die Gemeinde trifft, richtet sich insbesondere nach der jeweiligen Sicht der sich im Flächennutzungsplan niederschlagenden planerischen Konzeption und den Anforderungen der Abwägung.

Die Festsetzung bezieht sich zwar im allgemeinen nicht auf Grundstücke im kataster- oder grundbuchrechtlichen Sinne, sondern auf Flächen; die Festsetzungen müssen aber parzellenscharf sein, d.h. die zulässige Nutzung eines jeden planunterworfenen Grundstückes regeln.

Der Bebauungsplan braucht sich nicht an bestehende Grundstücksgrenzen zu halten. Er kann von einem zukünftigen Zuschnitt ausgehen, der erst durch Grundstücksumlegung geschaffen werden soll. Anders als der Flächennutzungsplan gilt der Bebauungsplan nicht für das ganze Gemeindegebiet, sondern setzt die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches selbst fest.

Im Gemeindegebiet existieren zahlreiche Bauleitpläne mit unterschiedlichen Festsetzungen. Für die Bürgerinnen und Bürger sind die Festsetzungen dann interessant, wenn es konkret darum geht, ein Grundstück zu bebauen, bzw. bauliche Veränderungen auf dem Grundstück vorzunehmen.

Bei der Neuaufstellung oder Änderungen von Bebauungsplänen ist die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger über die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 des Baugesetzbuches sichergestellt. Danach müssen die Entwürfe der Bebauungspläne mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden, wobei Ort und Dauer der Auslegung mindestens eine Woche vorher ortsüblich (unter Öffentliche Bekanntmachungen auf dieser Homepage) bekannt zu machen sind. Anregungen und Bedenken können während der Auslegungsfrist dann vorgebracht werden.

Kontakt:

bauleitplanung@gemeinde-windeck.de


Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Grimm
Telefon: 02292 / 601-134
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.07

Herr Schirmer
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Sachbereichsleitung:

Herr Henrichs
Telefon: 02292 / 601-136
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Fachbereichsleitung:

Herr Henrichs
Telefon: 02292 / 601-136
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.06

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