Bauvoranfragen

 Vor Einreichung eines Bauantrages kann über die sogenannte „Bauvoranfrage“ zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens Auskunft bei der Baugenehmigungsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises erbeten werden.
Ein Bauvorbescheid ist in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder aber ob die Vorstellungen des Bauherrn zur Lage, Größe und Umfang des Bauvorhabens realisierbar sind.Der Vorteil gegenüber dem Bauantrag besteht darin, dass für den Bauherrn möglichst frühzeitig Sicherheit über die Fragen besteht, die gegebenenfalls einer Baugenehmigung entgegenstehen könnten.

Vor Einreichung der konkreten Bauvoranfrage wird empfohlen bei der Bauverwaltung der Gemeinde Windeck eine Bauberatung durchzuführen. Hierfür sollte vorab eine Terminabsprache erfolgen.

 Wichtig zu wissen:

Der Bauvorbescheid gilt zwei Jahre und bindet die Bauaufsichtsbehörde für diesen Zeitraum insoweit, als dass von den inhaltlichen Aussagen im Bauvorbescheid grundsätzlich nicht abgewichen werden darf.

Weitere Informationen finde Sie auf der Seite des Rhein-Sieg-Kreises.

Kontakt:

bauverwaltung@gemeinde-windeck.de


Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau von der Heiden
Telefon: 02292 / 601-134
Fax: 02292 / 601-291
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.05

Sachbereichsleitung:

Herr Schirmer
Telefon: 02292 / 601-666
Fax: 02292 / 601-291
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.03

Fachbereichsleitung:

Herr Henrichs
Telefon: 02292 / 601-136
Fax: 02292 / 601-291
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.06

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