Bauvoranfragen

Vor Einreichung eines Bauantrages kann über die sogenannte „Bauvoranfrage“ zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens Auskunft bei der Baugenehmigungsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises erbeten werden.

Ein Bauvorbescheid ist in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder aber ob die Vorstellungen des Bauherrn zur Lage, Größe und Umfang des Bauvorhabens realisierbar sind.

Der Vorteil gegenüber dem Bauantrag besteht darin, dass für den Bauherrn möglichst frühzeitig Sicherheit über die Fragen besteht, die gegebenenfalls einer Baugenehmigung entgegenstehen könnten.

Betrifft die Bauvoranfrage die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die der Bauvoranfrage beigefügten Bauvorlagen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, die oder der bauvorlageberechtigt ist, unterschrieben worden sein.

Hinsichtlich der Bauvorlageberechtigung wird auf § 70 der Landesbauordnung verwiesen. Die Vorlage durch einen Entwurfsverfasser entfällt, wenn mit der Bauvoranfrage nur über die Vereinbarkeit mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche entschieden werden soll.

Wichtig zu wissen:

Der Bauvorbescheid gilt zwei Jahre und bindet die Bauaufsichtsbehörde für diesen Zeitraum insoweit, als dass von den inhaltlichen Aussagen im Bauvorbescheid grundsätzlich nicht abgewichen werden darf.

Weitere Informationen finde Sie auf der Seite des Rhein-Sieg-Kreises.

Kontakt:

bauverwaltung@gemeinde-windeck.de


Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Hoffmann
Telefon: 02292 / 601-159
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.05

Frau Schlagheck
Telefon: 02292 / 601-164
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.04

Frau Von der Heiden
Telefon: 02292 / 601-134
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.05

Sachbereichsleitung:

Herr Schirmer
Telefon: 02292 / 601-666
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.03

Fachbereichsleitung:

Herr Henrichs
Telefon: 02292 / 601-136
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.06

Menü

Die Internetseite der Gemeinde Windeck verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies, die allein für die Funktionen und den Betrieb der Webseite erforderlich sind.

Datenschutzerklärung