Baumschutz
Da die Gemeinde Windeck über einen reichhaltigen Baumbestand verfügt und den Bürgern die Erhaltung schutzwürdiger markanter Bäume in ihrem Wohnumfeld sehr am Herzen liegt, wurde bislang auf eine Baumschutzsatzung verzichtet.
Dies heißt aber nicht, dass alle Bäume ohne Zustimmung der Verwaltung einfach entfernt werden dürfen. In einigen B-Plänen und Ortslagenabgrenzungssatzungen wurden markante Bäume zur Erhaltung festgesetzt. Eine Beseitigung dieser Bäume muss unter Angabe zwingender Gründe bei der Gemeinde beantragt werden. Bei Gestattung ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.
Darüber hinaus gibt es in der Gemeinde Windeck einige alte und sehenswerte Bäume, die als Naturdenkmäler ausgewiesen wurden. Für den Schutz dieser Bäume ist der Rhein-Sieg-Kreis zuständig.
In der Gemeinde Windeck sind die folgenden Bäume als Naturdenkmäler ausgewiesen:
Herchen:
- eine Stiel-Eiche, Alte Brücke 5
- eine Blut-Buche, Zur alten Schmiede
Roth bei Rossel:
- eine Stiel-Eiche
Schladern:
- eine Stiel-Eiche, Burg-Windeck-Str. 25
Stromberg:
- Eichenhain mit 30 Stiel-Eichen
Schließlich wurden bei einer flächendeckenden Kartierung des Gemeindegebietes im Jahr 2002 ca. 700 Bäume festgestellt, die aufgrund ihres Alters, der Größe, der Seltenheit und des ortsbildprägenden Charakters als schutzwürdig eingestuft wurden. Auch ohne rechtlichen Schutz ist es ein großes Anliegen der Gemeinde, diesen Baumbestand zu erhalten.
Sollten Sie Fragen zur Pflanzung, Pflege und Erhaltung von Bäumen haben, wenden Sie sich gerne an die Verwaltung.