Baugenehmigung

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises  schriftlich erteilt; eine Begründungspflicht für die Baugenehmigung gibt es nicht.

Die Baugenehmigung wird unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt; das heißt, nachbarschaftsrechtliche Regelungen und ähnliches haben neben der Baugenehmigung weiterhin Gültigkeit. Vor Zugang einer Baugenehmigung darf mit der Bauausführung nicht begonnen werden.

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung nicht mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen worden ist.

Die vorstehende 3-Jahres-Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils um ein ein Jahr verlängert werden.

Die Bearbeitungsdauer im Baugenehmigungsbereich ist unterschiedlich. Sie ist unter anderem abhängig von der Lage des Baugrundstückes (Bebauungsplangebiet, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich), der eventuell im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlichen Befreiungen und natürlich von den zu beteiligenden Behörden. Gerade auf den Verfahrensgang bei den letztgenannten Einrichtungen hat die Gemeinde keinen Einfluss.

Sofern die Bauvorlagen durch den antragsstellenden Architekten vollständig eingereicht werden und die Behördenbeteiligung durchlaufen worden ist, kann eine Baugenehmigung kurzfristig erteilt werden.

Die längeren Wartezeiten ergeben sich meist aus den unvollständig eingereichten  Unterlagen als auch aus den umfangreichen Beteiligungsverfahren anderer Behörden.

Für die Erteilung der Baugenehmigung und die Bauüberwachung ist die Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.

Die Kosten für eine Baugenehmigung richten sich nach dem umbauten Raum des geplanten Gebäudes, wobei die anzusetzenden Werte aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein Westfalen ersichtlich sind. Die Kosten für die Baukontrolle und Bauüberwachung richten sich ebenfalls nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein Westfalen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rhein-Sieg-Kreises.

Kontakt:

bauverwaltung@gemeinde-windeck.de


Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Hoffmann
Telefon: 02292 / 601-159
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.05

Frau Schlagheck
Telefon: 02292 / 601-164
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.04

Frau Von der Heiden
Telefon: 02292 / 601-134
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.05

Sachbereichsleitung:

Herr Schirmer
Telefon: 02292 / 601-666
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.03

Fachbereichsleitung:

Herr Henrichs
Telefon: 02292 / 601-136
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