Auskunftssperre

Jeder Bürger hat gem. §§ 50 ff. Bundesmeldegesetz das Recht, gegen die Weitergabe seiner Daten

  • anlässlich von Alters- oder Ehejubiläen,
  • an Adressbuchverlage oder
  • an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

Widerspruch einzulegen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange, eine Auskunftssperre zu beantragen. Der Antrag auf Auskunftssperre muss schriftlich mit entsprechenden Nachweisen beim Bürgerbüro eingereicht werden. Der Bürger erhält aufgrund seines Antrags auf Auskunftssperre einen entsprechenden Bescheid.

Der Widerspruch zur Datenweitergabe an Adressbuchverlage etc. kann mündlich erfolgen.

Die Anträge sind gebührenfrei. Bei der Beantragung einer Auskunftssperre ist der in der Anlage verfügbare Antrag ausgefüllt mitzubringen.

 

Der erforderliche Antrag auf Auskunftssperre kann hier heruntergeladen werden:

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten!

Kontakt:

buergeramt@gemeinde-windeck.de

Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Frommann
Telefon: 02292 / 601-166
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.05

Frau Pritz
Telefon: 02292 / 601-165
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.04

Frau Velten
Telefon: 02292 / 601-163
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.06

Sachbereichsleitung:

Herr Gärtner
Telefon: 02292 / 601-162
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 2.03

Fachbereichsleitung:

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

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