Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

Wir tun was für unsere Gemeinde – willst Du ein Teil davon sein?
Dann bewirb dich bei uns und lass Dich von der Gemeinde Windeck in drei Jahren

zur/zum Verwaltungsfachangestellten
(Fachrichtung Kommunalverwaltung)

ausbilden!

Deine Ausbildung beginnt am 1. August 2025.

Wir erwarten von Dir:

  • den mittleren Bildungsabschluss
  • Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit und Sorgfalt
  • Konflikt- und Kritikfähigkeit
  • Verantwortungsgefühl gegenüber der Gemeinde
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren

Wir bieten Dir

  • eine spannende und abwechslungsreiche Ausbildung in der kommunalen Verwaltung
  • einen sicheren Ausbildungsplatz mit Übernahmeangebot
  • ein angenehmes Arbeitsklima in einem tollen Team
  • einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen
  • eine attraktive Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD
  • eine Jahressonderzahlung
  • Unterricht am rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung
  • Berufsschulunterricht am Ludwig-Erhard-Kolleg in Bonn (Blockunterricht)
  • eine Flexibilisierung der Arbeitszeit

Du möchtest Dich bewerben?

Dann sende Deine Bewerbungsunterlagen (inkl. tabellarischer Lebenslauf und Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse) bitte schriftlich, gerne auch per Mail, bis zum 20.01.2025 an die

Gemeinde Windeck
-Personalabteilung-
Rathausstraße 12
51570 Windeck

oder: personalverwaltung@gemeinde-windeck.de

Für weitere Auskünfte steht Dir Herr Janßen, Tel. 02292/601-109 oder Email marco.janssen@gemeinde-windeck.de, gerne zur Verfügung. 

Zusätzliche Infos für Dich:

Wir setzen uns für Chancengleichheit und die Förderung von Vielfalt in unserer Kommunalverwaltung ein. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung.

Die Ausbildung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.

Bereits eingereichte Bewerbungen nehmen ebenfalls am Auswahlverfahren zur Stellenbesetzung teil. Bitte hab Verständnis dafür, dass auf dem Postweg eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Verfahrensabschluss aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht zurückgeschickt werden.

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