Aufhebung der Tierseuchenverordnung des Rhein-Sieg-Kreises vom 03.08.2022 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen

1. Nachdem die Amerikanische Faulbrut der Bienen im Sperrbezirk auf dem Gebiet der Gemeinde Windeck erloschen ist, wird die Tierseuchenverordnung vom 03.08.2022 aufgehoben.
Die angeordneten Schutzmaßregeln finden daher gemäß § 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung keine Anwendung mehr.

2. Die Aufhebung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de in der Rubrik Verwaltung-Politik/Verwaltung/Öffentliche_Bekanntmachungen.

Siegburg, den 28.08.2023

Gez.
Der Landrat
Rhein-Sieg-Kreis

 

Das Dokument zur Aufhebung der Tierseuchenverordnung kann hier heruntergeladen werden:

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