Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl in der Gemeinde Windeck am 14.09.2025

Gemäß § 24 und § 75a in Verbindung mit § 75b Kommunalwahlordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KWahlO) – in der derzeit gültigen Fassung – fordere ich hiermit zur

Einreichung von Wahlvorschlägen

  • für die Wahl des Rates der Gemeinde Windeck in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten
  • für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Windeck

auf.

Wahlvorschläge hierfür sind gemäß § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen für das Land Nordrhein-Westfalen, (KWahlG) – in der derzeit gültigen Fassung –

bis spätestens 07.07.2025, 18.00 Uhr (gesetzliche Ausschlussfrist)

beim Wahlleiter der Gemeinde Windeck, Zimmer B 2.03, Rathausstr. 16, 51570 Windeck-Rosbach einzureichen.

Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.

Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke werden im Wahlamt der Gemeinde Windeck, während der allgemeinen Öffnungszeiten bereitgehalten und gemäß Kommunalwahlordnung auf Anforderung bei glaubhaft gemachtem Bedarf kostenlos abgegeben.

Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unions-

bürger/Unionsbürgerinnen), die in Deutschland bzw. im Wahlgebiet wohnen, sind

unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar.

Für Auskünfte über wahlgesetzliche Bestimmungen steht das Wahlamt der Gemeinde Windeck zur Verfügung.

Für die Wahlvorschläge weise ich auf folgende Einzelheiten hin:

Windeck, den 05.05.2025

Gemeinde Windeck

Der Wahlleiter

(Becher)

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