Artenschutz

Amphibien:

Die Gemeinde Windeck bemüht sich seit vielen Jahren, Amphibien (Frösche, Molche, Kröten) auf ihren Wanderungen von den Winterquartieren zu ihren Laichgewässern zu schützen.

Jedes Jahr Anfang März, wenn die Nachttemperaturen 5 – 6 °C überschreiten, ist es wieder soweit: Mitarbeiter des Bauhofes errichten an Brennpunkten der Amphibienwanderung Krötenschutzzäune, um zu verhindern, dass die Amphibien stark befahrene Straßen queren und dem Autoverkehr zum Opfer fallen.

In Windeck werden an vier Standorten Schutzzäune aufgebaut:

  • Kurvenbereich der Kreisstraße 23 zwischen Rosbach (ehem. Roth) und Helpenstell,
  • Preschlin-Allee zwischen Schladern und Mauel,
  • Siegtalstraße zwischen Röcklingen und Herchen (Auf- und Abbau der Schutzzäune und Betreuung unter Federführung des BUND).

Jeden Morgen, auch an Wochenenden, müssen die Krötenzäune von freiwilligen Helfern kontrolliert werden. Amphibien, die sich in den Eimern befinden, werden auf die andere Straßenseite getragen und dort wieder frei gelassen. Das ist ein erheblicher Arbeitsaufwand, wenn man bedenkt, dass die Krötenzäune in der Regel bis Ende April stehen bleiben.

Dieser Aufwand lohnt sich. Amphibien als Vertilger von Nacktschnecken und Schadinsekten haben nicht nur einen großen ökologischen als auch einen hohen ökonomischen Wert. So müssten für ca. 50 € Insektizide versprüht werden, um die Schadinsekten zu vernichten, die ein einziges Erdkrötenpärchen in einem Jahr vertilgt.

Um die Aufgabe auf möglichst vielen Schultern zu verteilen, werden in jedem Jahr Helfer gesucht, die bereit sind, tage- oder wochenweise die Krötenschutzzäune zu kontrollieren.

Fledermäuse:

Fledermäuse gehören zu einer besonders interessanten Gruppe der heimischen Säugetiere:

  • Sie können als einzige Säugetiergruppe geschickt fliegen,
  • sie orientieren sich bei völliger Dunkelheit hervorragend durch Ultraschall,
  • sie fangen ihre Beute (Insekten) nach dem Echolotsystem,
  • sie halten Winterschlaf und senken dabei ihre Körpertemperatur drastisch ab.

Leider sind alle 18 heimischen Fledermausarten gefährdet. Ursachen hierfür sind:

  • Verlust von Sommerquartieren, insbesondere von ungestörten Wochenstuben,
  • Verlust von Winterquartieren, insbesondere von störungsfreien Stollen,
  • Verringerung des Nahrungsangebotes,
  • Vergiftung (durch Insektizide, Holzschutzmittel).

Durch die Anlegung von Obstwiesen, aber auch durch Hilfsmaßnahmen, wie den Bau von Sommerquartieren (Fledermauskästen), durch die Schaffung von Versteck- und Einflugmöglichkeiten an geeigneten Gebäuden, der Öffnung von Stollen und Kellern, kann der Bestand der Fledermäuse gesichert werden.

Vor dem Umbau von Dachstühlen ist zu prüfen, ob dort Fledermäuse vorkommen und falls dies der Fall ist, den Umbau möglichst in den September zu verlegen.

Um Schutzmaßnahmen für unsere Fledermäuse durchführen zu können, ist es sehr wichtig, jedes Fledermausvorkommen genau zu erfassen. Deshalb ist die Gemeinde sehr daran interessiert, Meldungen von Fledermausvorkommen zu erhalten.

Hornissen und Wespen:

Die in NRW vorkommenden acht Wespenarten unterliegen dem allgemeinen Artenschutz und dürfen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt werden. Lediglich zwei Arten können lästig werden: die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Beide Arten gehen gerne an süße Lebensmittel oder „naschen“ vom Fleisch. Auf Grund des schlechten Rufes dieser beiden Wespenarten wurden in der Vergangenheit viele Nester der „friedlichen“ Wespenarten unnötigerweise vernichtet.

Dabei wird besonders der Hornisse als größte Wespenart völlig unberechtigterweise nachgestellt. Hornissen sind nützlich, weil sie sich von anderen Insekten ernähren und so eine übermäßige Entwicklung dieser Arten verhindern. Hornissen können u.a. durch die Anlage von Streuobstwiesen, Blumenwiesen, Begrünung von Balkonen und Terrassen und die Herstellung von Nisthilfen gefördert werden.

Hornissen, Hummeln, alle heimischen Wildbienen und bestimmte Wespenarten sind zudem besonders geschützte Arten gemäß Bundesartenschutzverordnung. Für diese Tiere gelten noch strengere Schutzvorschriften.

Befindet sich nun ein Wespennest in unmittelbarer Hausnähe oder an anderen, häufig begangenen Stellen von Hof oder Garten, lässt sich durch Beachtung einfacher Verhaltensregeln die kurze Zeit bis zum Ende des Wespenvolkes meist ohne schmerzliche Erlebnisse überstehen:

  • Im Abstand von 2-3 m vom Nest heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen (u. a. beim Rasenmähen) vermeiden und in dieser Zone die Flugbahn nicht verstellen,
  • Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten,
  • Nicht mit Gegenständen in mögliche Einfluglöcher stochern und keine Wasserschläuche auf Wespennester richten,
  • Tiere im Nestbereich nicht anatmen,
  • Keinesfalls Insektenbekämpfungsmittel einsetzen.

Die im Einzelfall auftretende Ansiedlung von lästigen Wespen in Hohlräumen des Hauses kann dort, wo es problematisch ist (Eingangsbereiche, Jalousienkästen), durch vorbeugende Abdichtung begegnet werden. An Stellen, an denen Nester meist kein Problem sind (u. a. auf ungenutzten Dachböden), sollten aber auch Öffnungen verbleiben. Neben den harmlosen und selteneren Wespenvölkern kann ein solcher Unterschlupf auch von einer Vielzahl anderer, überwiegend nützlicher Tiere genutzt werden.

Ist es nicht möglich, das Nest an Ort und Stelle zu belassen, kann es in bestimmten Fällen umgesiedelt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Gemeinde.

Kontakt:

umwelt@gemeinde-windeck.de


Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Geilhausen
Telefon: 02292 / 601-155
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.02

Sachbereichsleitung:

Herr Henrichs
Telefon: 02292 / 601-136
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.06

Fachbereichsleitung:

Herr Henrichs
Telefon: 02292 / 601-136
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