Anschlussbeiträge Kanal und Wasser

Die Erhebung von Anschlussbeiträgen richtet sich nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) und den dazu erlassenen Satzungen der Gemeinde Windeck.

Danach ist eine Beitragserhebung zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsanlage und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile vorgesehen.

Die von den Anliegern zu leistenden Beiträge werden nach festen Beitragssätzen  ermittelt. Dieser Beitragssatz unterscheidet sich je nach Art des vorhandenen Kanals (Schmutz-/Regenwasser).

Die Berechnung erfolgt darüber hinaus auch nach der Größe der jeweiligen Grundstückseinheit und der baurechtlich zulässigen Bebauungsmöglichkeit (z.B. Gewerbebauten; Wohnbauten; Berücksichtigung der Geschossigkeiten).

Generell besteht bei der Heranziehung zu öffentlichen Abgaben die Möglichkeit, bei Zahlungsschwierigkeiten die Forderungen zinspflichtig zu stunden (siehe Stichwort „Stundung“).

Hier gelangen Sie auf die Internetseite der Gemeindewerke.

Telefon: 02292 / 91140-0

Fax: 02292 / 91140-49

eMail: info@gemeindewerke-windeck.de

Menü

Die Internetseite der Gemeinde Windeck verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies, die allein für die Funktionen und den Betrieb der Webseite erforderlich sind.

Datenschutzerklärung