Alters- und Ehejubiläen
Ablauf von Altersjubiläen
Die Bürgermeisterin übermittelt Bürgerinnen und Bürgern zur Vollendung des 80., 85.,90. und 95. Lebensjahres sowie zu jedem folgenden Geburtstag schriftliche Glückwünsche.
Ab Vollendung des 100. Lebensjahres gratuliert die Bürgermeisterin persönlich.
Ablauf von Ehejubiläen
Die Bürgermeisterin gratuliert Ehepaaren zum
- 50-jährigen Ehejubiläum (Goldene Hochzeit)
- 60-jährigen Ehejubiläum (Diamantene Hochzeit)
- 65-jährigen Ehejubiläum (Eiserne Hochzeit)
- 70-jährigen Ehejubiläum (Gnadenhochzeit)
- 75-jährigen Ehejubiläum (Kronjuwelenhochzeit).
Maßgeblich ist das Datum der standesamtlichen Trauung.
In beiden Fällen (Alters- und Ehejubiläen) wird seitens der Gemeindeverwaltung bei den Jubilaren schriftlich angefragt, ob eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Windeck sowie ein Besuch der Bürgermeisterin gewünscht werden.
Da der Gemeindeverwaltung nicht alle Ehejubiläen vor allem von zugezogenen Bürgern und Bürgerinnen bekannt sind, werden alle künftigen Ehejubilare gebeten, falls erwünscht, ihr Jubiläum der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.