Abgaben
Die öffentliche Finanzwirtschaft hat in erster Linie die Aufgabe, die zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben erforderlichen Ausgaben durch Einnahmen zu decken. Die Einnahmen bestehen neben privatrechtlichen Entgelten aus den sog. Abgaben.
Der Begriff der Abgaben umfasst Steuern, Gebühren und Beiträge (öffentliche Entgelte).
Die gemeindlichen Steuern sind die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Zweitwohnungsteuer sowie die Vergnügungssteuer.
Bei den Gebühren handelt es sich um die Winterdienst- und Straßenreinigungsgebühren. Gebühren werden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben, wobei bei beiden Gebührenarten die Gemeinde einen finanziellen Eigenanteil übernehmen muss.
Außerdem wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.
Kontakt:
steueramt@gemeinde-windeck.de
Ihre Ansprechpartner*innen:
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Fax: 02292 / 601-274
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Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 2.03
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Fax: 02292 / 601-274
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