Hinweisbekanntmachung des Rhein-Sieg-Kreises

Teilgenehmigung eines Absetzbeckens im Steinbruch Windeck-Imhausen

Es wird auf die Bekanntmachung des Rhein-Sieg-Kreises vom 09.01.2026 auf der Grundlage des § 10 Abs. 7 und 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG
(9. BlmSchV) hingewiesen. Sie ist auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises www.rhein-sieg-kreis.de veröffentlicht.

 

Siegburg, 09.01.2026

Rhein-Sieg-Kreis
– Der Landrat –

Schuster

Original: LINK

 

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