Die Gemeinde Windeck sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Hilfskraft (m/w/d)
(Minijob)
für den hiesigen gemeindlichen Friedhof in Windeck-Leuscheid.
Die Gemeinde Windeck mit ihren rund 19.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist eine flächenmäßig große Landgemeinde und liegt in landschaftlich reizvoller Umgebung am östlichen Rand des Rhein-Sieg-Kreises, verfügt über gute Sport- und Freizeitmöglichkeiten sowie über eine sehr gute Verkehrsanbindung an den Ballungsraum Köln/Bonn. Besonders erwähnenswert ist auch die direkte Bahnverbindung in die Großstädte Köln und Siegen, die durch insgesamt fünf Bahnhöfe im Gemeindegebiet sichergestellt wird.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter www.gemeinde-windeck.de.
Ihre Aufgaben:
- Unterstützung bei der Gewährleistung eines ordentlichen öffentlichen Erscheinungsbildes kommunaler Friedhöfe durch Reinigung und Pflege der Wege und Flächen (Rasenmähen, Hecke schneiden, Kehren, Laub u. Müll aufsammeln etc.)
Eine Änderung oder Ergänzung der Aufgabenzuweisung bleibt vorbehalten. Für die Aufgabenwahrnehmung ist keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich. Erfahrungen in der Landschaftspflege sind wünschenswert.
Das Arbeitsverhältnis ist zunächst auf ein Jahr befristet, eine unbefristete Weiterbeschäftigung bei Bewährung wird jedoch angestrebt. Die Vergütung erfolgt gem. Entgeltordnung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach Entgeltgruppe 1. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 7 Stunden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Farian, Telefon: 02292/601-227 oder E-Mail isabell.farian@gemeinde-windeck.de gerne zur Verfügung.
Haben Sie Interesse an einer verantwortungsvollen, abwechslungsreichen Aufgabe mit Gestaltungsmöglichkeiten in einem multiprofessionellen Team? Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen gerne auch per Mail bis spätestens 25.08.2025 an:
Gemeinde Windeck
Personalverwaltung
Rathausstr. 12, 51570 Windeck
Die Gemeinde Windeck fördert die Gleichstellung aller Menschen. Die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz findet Anwendung. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Personen werden ebenfalls besonders berücksichtigt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf dem Postweg eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Verfahrensabschluss aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht zurückgeschickt werden.