Verkürzte Vorlaufzeit für die Briefwahl
bei der Bundestagswahl 2025
Aufgrund gesetzlicher Fristen erhält die Gemeinde Windeck voraussichtlich erst Anfang Februar die Stimmzettel für die Bundestagswahl am 23.02.2025. Erst ab diesem Zeitpunkt können die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 ausgegeben werden. Somit verbleiben für den Versand der beantragten Briefwahlunterlagen durch das Wahlamt der Gemeinde Windeck an die jeweiligen Wahlberechtigten und für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen an die Gemeindeverwaltung rund 14 Tage. Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen die Postlaufzeiten. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 23.02.02.2025 um 18:00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Windeck eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Rücklauf des Wahlbriefes ist die Wahlberechtigte bzw. der Wahlberechtigte verantwortlich.
Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person während den allgemeinen Öffnungszeiten (Mo.-Mi., Fr.: 08:30 – 12:30 Uhr, Do.: 08:30 – 12:30 Uhr u. 13:30 – 17:00 Uhr) beim Wahlamt der Gemeinde Windeck beantragt werden. Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.