Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Windeck für das Haushaltsjahr 2022
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist am 10.01.2022 eingebracht worden. Die Beratung und Beschlussfassung im Rat sollen am 08.02.2022 erfolgen.
Nach § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Windeck für das Haushaltsjahr 2022 mit Anlagen während der gesamten Dauer des Beratungsverfahrens im Rat an allen Arbeitstagen in der Zeit vom
10. Januar bis 08. Februar 2022
den Einwohnern und Abgabepflichtigen zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Aufgrund der pandemiebedingten eingeschränkten Öffnungszeiten des Rathauses ist für die Einsichtnahme eine Terminvereinbarung unter 02292/601-122 erforderlich.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Die Einwendungsfrist endet am 25.01.2022.
Über Einwendungen, die schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Windeck, Rathausstraße 12, 51570 Windeck-Rosbach, zu erheben sind, entscheidet der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.
51570 Windeck-Rosbach, den 10. Januar 2022
Gemeinde Windeck |
Die Bürgermeisterin |
Gauß |
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