Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr. Es wird auf die gesetzlichen Verbote zum Schutz des Waldes vor Bränden hingewiesen. Danach ist es grundsätzlich verboten im Wald oder am Waldrand bis zu einem Abstand von rund einhundert Metern zu rauchen, Feuer zu machen oder zu grillen. Schon Rauchentwicklungen oder kleinste Glutherde sollten mit Ortsangabe sofort an die Feuerwehr gemeldet werden.