Hinweisbekanntmachung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises

Hinweisbekanntmachung

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises

Vergangenes Jahr wurde die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises beschlossen und durch alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie durch den Landrat unterschrieben.

Die unterzeichnete Vereinbarung wurde gemäß § 24 Abs. 2 GkG NRW der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wurde am 13.02.2023 erteilt und am 21.02.2023 im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.

Hierdurch ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 24 GkG NRW i.V.m. § 8 des Vereinbarungstextes am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft getreten.

Gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW weise ich auf die durch die Bezirksregierung durchgeführte Veröffentlichung hin.

 

Windeck, 21.03.2023

gez.

Alexandra Gauß

(Bürgermeisterin)

 

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