Ruhestörung / Lärmbelästigung
Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe Unbeteiligter stören könnten. Ausnahmen von dieser Nachtruhe können in Einzelfällen nur für bedeutsame öffentliche Veranstaltungen durch das Ordnungsamt genehmigt werden. Ausnahmen von der Nachtruhe für private Veranstaltungen sind nicht möglich.
Darüber hinaus ist die Benutzung bestimmter Geräte zeitlich begrenzt. Eine Auflistung der entsprechenden Geräte mit den zulässigen Nutzungszeiten können Sie der folgenden Liste entnehmen:
Die Liste der Geräte mit einer eingeschränkten Nutzungszeit kann hier heruntergeladen werden: