Kampfmitteluntersuchung

Vor der Durchführung mancher Bauvorhaben ist eine vorherige Kampfmitteluntersuchung durchzuführen. Ob eine Kampfmitteluntersuchung bei Ihrem Bauvorhaben überhaupt notwendig ist, kann Ihnen die Baugenehmigungsbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis mitteilen.
Für den Fall, dass eine Kampfmitteluntersuchung notwendig ist, ist diese beim Ordnungsamt zu beantragen.

Kontakt:

ordnungsamt@gemeinde-windeck.de

Ihre Ansprechpartner*innen:

Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Sachbereichsleitung:

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

Fachbereichsleitung:

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

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