Kampfmitteluntersuchung
Vor der Durchführung mancher Bauvorhaben ist eine vorherige Kampfmitteluntersuchung durchzuführen. Ob eine Kampfmitteluntersuchung bei Ihrem Bauvorhaben überhaupt notwendig ist, kann Ihnen die Baugenehmigungsbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis mitteilen.
Für den Fall, dass eine Kampfmitteluntersuchung notwendig ist, ist diese beim Ordnungsamt zu beantragen.