Untersuchungsberechtigungsschein

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, könnten vor Beginn der Ausbildung durch die Ausbildungsstelle aufgefordert werden, eine Jugendschutzuntersuchung durchführen lassen. Zur Durchführung dieser Untersuchung ist jedoch ein Untersuchungsberechtigungsschein notwendig, welcher online oder beim Bürgerbüro der Gemeinde Windeck ausgestellt werden kann.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten!

Kontakt:

buergeramt@gemeinde-windeck.de

Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Frommann
Telefon: 02292 / 601-166
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.05

Frau Pritz
Telefon: 02292 / 601-165
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.04

Frau Velten
Telefon: 02292 / 601-163
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.06

Sachbereichsleitung:

Herr Gärtner
Telefon: 02292 / 601-162
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 2.03

Fachbereichsleitung:

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

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