Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, könnten vor Beginn der Ausbildung durch die Ausbildungsstelle aufgefordert werden, eine Jugendschutzuntersuchung durchführen lassen. Zur Durchführung dieser Untersuchung ist jedoch ein Untersuchungsberechtigungsschein notwendig, welcher online oder beim Bürgerbüro der Gemeinde Windeck ausgestellt werden kann.