Hundesteuer
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Sie ist geregelt in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Windeck in der jeweils geltenden Fassung.
Steuerpflichtiger ist der Hundehalter.
Die An- und Abmeldung des Hundes muss schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro oder Steueramt erfolgen. Dort liegen Formulare zur Abholung bereit. Der Vordruck zur Anmeldung eines Hundes kann auch in den Anlagen heruntergeladen werden.
Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Rasse, Geschlecht, Größe und Gewicht, Fellfarbe und Alter des Hundes zu machen.
Nach erfolgter Anmeldung wird die Hundesteuermarke ausgehändigt oder mit dem Abgabenbescheid, in dem die Steuer festgesetzt wird, zugesandt.
Es besteht die Möglichkeit von Steuerermäßigungen oder -befreiungen entsprechend der Hundesteuersatzung der Gemeinde Windeck.
Die Hundesteuersatzung und die Anträge zur Anmeldung und Abmeldung eines Hundes können hier heruntergeladen werden: