Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird nur auf Antrag gewährt.
In erster Linie ist ein Wohngeldanspruch von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder und der Gesamtmiete bzw. der Hausbelastung abhängig. Der Antragsteller ist verpflichtet, die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Haushaltsmitglieder offenzulegen.
Mieter einer Wohnung können Wohngeld als Mietzuschuss beantragen.
Besitzer eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung können Lastenzuschuss beantragen.
Nicht wohngeldberechtigt sind Personen, die eine andere Sozialleistung beziehen, in denen auch Kosten der Unterkunft enthalten sind. Das sind insbesondere Empfänger von
- Sozialleistungen nach dem SGB II,
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
- Grundsicherung nach dem SGB XII.
Das Wohngeld muss schriftlich beantragt werden. Entsprechende Formulare und Anlagen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen oder bei den unten genannten Ansprechpartnern*innen.
Auf der Plattform des GemeinsamOnline-Services können Sie auch direkt einen Erstantrag online stellen:
- Erstantrag Mietzuschuss unter https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA
- Erstantrag Lastenzuschuss unter https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEA
Die Datenschutzerklärung für den Bereich „Wohngeld“ kann hier heruntergeladen werden: