Urkunden
Eine Urkunde (z. B. Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde oder Auszug aus dem Geburts-, Heirats-, Sterberegister) kann nur das Standesamt ausstellen, in dessen Bezirk der Personenstandsfall eingetragen ist.
Ist z. B. eine Person in Windeck geboren, so bekommt sie ihre Geburtsurkunde oder Ablichtung aus dem Geburtsregister beim Standesamt Windeck. Ist sie jedoch auswärts geboren, so muss sie sich an das für ihren Geburtsort zuständige Standesamt wenden.
Die Kosten für eine Urkunde betragen 10 €, für jede weitere 5 €
Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.