Ölalarm
Die Unfälle beim Umgang mit Mineralölen und sonstigen wassergefährdenden Stoffen (Öl- und Giftunfälle) können zu erheblichen wasserwirtschaftlichen Problemen führen.
Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer und zur Abwehr der sonstigen Gefahr für die Allgemeinheit, müssen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Öl- und Giftalarm wird ausgelöst, wenn in der Gemeinde Windeck wassergefährdende Stoffe auf die Erdoberfläche, in die Kanalisation, in den Untergrund oder in ein Gewässer gelangen.
Neben den zur Schadensbeseitigung notwendigen Sofort- und Folgemaßnahmen ist alles zu tun, damit in jedem Fall auch mögliche Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Öl- und Giftunfälle sind unverzüglich dem Ordnungsamt, anzuzeigen. Eine Anzeige kann auch gegenüber der Polizei unter der Notrufnummer 110 oder gegenüber der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 erfolgen. Von hieraus werden dann die weiteren zu beteiligenden Stellen informiert insbesondere die staatlichen Ämter für Wasser- und Abfallwirtschaft bzw. die Untere Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises eingeschaltet.