Hausnummerierung
Jedes Haus ist vom Eigentümer / Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen.
Die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden.
Die Hausnummer ist entsprechend § 12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen und den Anlagen im Gebiet der Gemeinde Windeck unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Sofern ein Vorgarten vorhanden ist, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen, gegebenenfalls separat anzubringen.
Die deutliche Erkennbarkeit der Hausnummer liegt letztlich im Interesse des Hauseigentümers selbst – insbesondere wenn es darum geht, dass Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge schnell und zügig im Einsatzfalle das richtige Haus finden.