Bauplanungsrecht

Bevor Sie ein Grundstück erwerben oder bebauen möchten, sollten unter anderem die bauplanungsrechtlichen Grundlagen hinzugezogen werden, die für eine mögliche Bebauung maßgebend sind.

Man unterscheidet zwischen Grundstücken, die in einem Bebauungsplangebiet, unbeplantem Innenbereich oder Außenbereich liegen.

Weiterhin kann die Darstellung im Flächennutzungsplan der Gemeinde Windeck von Bedeutung sein, ein Grundstück im Überschwemmungsgebiet der Sieg bei Hochwasser oder im Landschafts- bzw. Naturschutzgebiet liegen. Die jeweiligen Belange sollten bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.

Sie haben die Möglichkeit eine Auskunft über vorhandenes Bauplanungsrecht zu beantragen.
Die jeweiligen Auszüge können Sie in digitaler Form bzw. per Post erhalten. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage werden Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt.

Kontakt:

bauverwaltung@gemeinde-windeck.de


Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau von der Heiden
Telefon: 02292 / 601-134
Fax: 02292 / 601-291
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.05

Sachbereichsleitung:

Herr Schirmer
Telefon: 02292 / 601-666
Fax: 02292 / 601-291
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.03

Fachbereichsleitung:

Herr Henrichs
Telefon: 02292 / 601-136
Fax: 02292 / 601-291
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.06

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