Bauakteneinsicht
Akteneinsicht in Bauakten können von Eigentümerinnen bzw. Eigentümern oder anderen Berechtigten beantragt werden. Hierfür kann ein Termin vereinbart werden oder es können Kopien bzw. Scans in digitaler Form gegen eine Gebühr angefordert werden.
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage werden Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt.
Sind sie nicht Eigentümerin bzw. Eigentümer des Objektes, für das Sie eine Bauakteneinsicht beantragen wollen, müssen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers vorlegen.
Sollte der Gemeinde Windeck keine Bauakte vorliegen, haben Sie die Möglichkeit Akteneinsicht beim Rhein-Sieg-Kreis zu beantragen. Einsichtnahme in Bauakten | Rhein-Sieg-Kreis




