Es wird auf die Bekanntmachung des Rhein-Sieg-Kreises vom 08. Juli 2026 auf der Grundlage des § 10 Abs. 7 und 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG
(9. BlmSchV) hingewiesen. Sie ist auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises www.rhein-sieg-kreis.de veröffentlicht.
Siegburg, 08.07.2026
gez. Schuster
Der Landrat




