Bezirksregierung Köln Köln, den 28.04.2026
Dezernat 33 Zeughausstr. 2 – 8
-Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- 50667 Köln
Tel.: 0221 147-2033
Flurbereinigung Chance Natur II
Az. 33.44 – 5 18 01 –
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Chance Natur II werden hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Verfahren auf Grund des Zusammenlegungsbeschlusses vom 13.11.2018 sowie des 2. Änderungsbeschlusses vom 24.05.2024 und des 3. Änderungsbeschlusses vom 22.09.2025 unterliegenden Flurstücke so festgestellt, wie sie für den Zusammenlegungsbeschluss vom 30.5.2022 bis 03.06.2022 und vom 07.06.2022 bis 10.06.2022 im Haus des Gastes, Siegtalstrasse 39, 51570 Windeck-Herchen und für den 2. und 3. Änderungsbeschluss vom 02.02.2026 bis 13.02.2026 bei der Bezirksregierung Köln, Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln ausgelegen haben und von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden sind.
Ausgenommen sind die Flurstücke Gemarkung Herchen Flur 28 Nrn. 10, 74, 75 und Gemarkung Herchen Flur 35 Nrn. 41, 43/1, 44, 46/1, 47/1, 49, für die die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung bereits mit Beschluss vom 29.06.2023 erfolgt ist.
Gründe
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt.
Damit alle Teilnehmer im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Chance Natur II mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke in der Weise ermittelt worden, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Zusammenlegungsgebietes bestimmt wurde (§ 27 ff. FlurbG).
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren aufgrund des Zusammenlegungsbeschlusses (mit Ausnahme der o. g. Flurstücke) und des 2. sowie 3. Änderungsbeschlusses unterliegenden Flurstücke haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden.
Die grundbuchmäßigen Eigentümer wurden über die vorgenommene Bewertung ihrer Grundstücke durch Übersendung des vorläufigen Flurstücksnachweises -Alter Bestand- unterrichtet.
Einwendungen gegen die Bewertung wurden überprüft, konnten aber in Folge ihrer Unbegründetheit nicht berücksichtigt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats Widerspruch unter Angabe des Aktenzeichens erhoben werden bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50667 Köln.
Hinweis:
Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würden deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden.
Im Auftrag
gez. Rosenberg
Rosenberg
Regierungsvermessungsdirektorin
Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter:
https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren
Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.




