Bekanntmachungsanordnung über die „5. Nachtragssatzung“ zur Betriebssatzung für die Gemeindewerke Windeck vom 12.12.1991
Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 21.05.2024 nachstehende
„5. Nachtragssatzung“
zur Betriebssatzung für die Gemeindewerke Windeck vom 12.12.1991
beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass
a) | eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren nicht durchgeführt wurde, |
b) | die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ist, |
c) | der Bürgermeister den Ratsbeschluss vorher beanstandet hat, |
d) | der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt. |
Windeck-Rosbach, den 22.05.2024
gez.
Alexandra Gauß
(Bürgermeisterin)
Die „5. Nachtragssatzung“ zur Betriebssatzung für die Gemeindewerke Windeck vom 12.12.1991 kann hier heruntergeladen werden: