Bekanntmachungsanordnung
Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 nachstehende
„46. Nachtragssatzung“
zur Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Windeck vom 30.12.1981
beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass
a) | eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren nicht durchgeführt wurde, |
b) | die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ist, |
c) | der Bürgermeister den Ratsbeschluss vorher beanstandet hat, |
d) | der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt. |
Windeck-Rosbach, den 18.12.2024
gez.
Alexandra Gauß
(Bürgermeisterin)
Die „46. Nachtragssatzung“ zur Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Windeck vom 30.12.1981 kann hier heruntergeladen werden: