Bekanntmachungsanordnung über die „45. Änderungssatzung“ zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Windeck vom 30.12.1981

Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 nachstehende

„45. Änderungssatzung“ 
zur Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Windeck vom 30.12.1981 

beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren nicht durchgeführt wurde,

b) die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ist,

c) der Bürgermeister den Ratsbeschluss vorher beanstandet hat,

d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt.

Windeck-Rosbach, den 20.12.2023

Gez. Alexandra Gauß
(Bürgermeisterin)

 

Die „45. Nachtragssatzung“ zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Windeck kann hier heruntergeladen werden: 

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