Bezirksregierung Köln Köln, den 22.12.2025
Dezernat 33 Zeughausstr. 2-8
Ländliche Entwicklung, Bodenordnung 50667 Köln
Tel.: 0221/147-2033
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Chance Natur II
Az.: 33.44 – 5 18 01 –
4. Änderungsbeschluss
Die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -, hat beschlossen:
- Das durch den Zusammenlegungsbeschluss vom 13.11.2018 festgestellte und zuletzt durch den 3. Änderungsbeschluss vom 22.09.2025 geänderte Zusammenlegungsgebiet wird gemäß § 92 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wie folgt geändert:
Aus dem Zusammenlegungsgebiet wird das nachfolgend aufgeführte Flurstück ausgeschlossen:
Regierungsbezirk Köln
Rhein-Sieg-Kreis
Gemeinde Windeck
Gemarkung Herchen
Flur 10 Nr. 220/1
Flur 30 Nr. 192
- Das geänderte Zusammenlegungsgebiet ist auf der als Anlage zu diesem Beschluss genommenen Gebietskarte dargestellt und hat nunmehr eine Größe von rd. 94 ha.
- Der Änderungsbeschluss mit Gründen und Gebietskarte wird öffentlich bekannt ge-macht.
- Die Eigentümer des auszuschließenden Grundstücks scheiden insoweit aus der durch den Zusammenlegungsbeschluss vom 13.11.2018 gebildeten Teilnehmergemeinschaft des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Chance Natur II aus.
- Die gemäß § 34 FlurbG geltenden Einschränkungen werden für das ausgeschlossene Flurstück aufgehoben.
Gründe
Die Voraussetzungen für die Änderung des Zusammenlegungsgebietes liegen vor. Es handelt sich um eine geringfügige Änderung des Zusammenlegungsgebietes gemäß
§ 92 Abs. 2 i.V. m. § 8 Abs. 1 FlurbG. Die neue Abgrenzung entspricht dem Zweck des Zusammenlegungsverfahrens. Zweck des Zusammenlegungsverfahrens Chance Natur II ist es, im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes „Chance 7“ innerhalb der Kulturlandschaft zwischen Siebengebirge und Sieg als Biotopverbundsystem ökologisch wertvolle Bereiche zu sichern und zu entwickeln.
Das Flurstück, das ausgeschlossen wird, wird für die Erreichung des Zusammenlegungszwecks nicht mehr benötigt.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Chance Natur II hat gemäß § 94 Abs. 1 FlurbG der Änderung des Verfahrensgebietes zugestimmt.
Die betroffenen Eigentümer sind gehört worden und haben dem Ausschluss des Flurstücks zugestimmt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch unter Angabe des Aktenzeichens erhoben werden bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33
50667 Köln
Hinweis:
Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden.
Im Auftrag
gez. Rosenberg
Regierungsvermessungsdirektorin
Hinweise:
Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung mit Gebietskarte wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter:
https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren
Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.





