25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Halscheid:

Bekanntmachung der Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 26.11.2018 folgende Beschlüsse gefasst:

„Für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes beschließt der Rat der Gemeinde Windeck, im Bereich der Ortschaft Halscheid, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie deren Abwägung.“

„Für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes beschließt der Rat der Gemeinde Windeck, im Bereich der Ortschaft Halscheid, auf Grundlage der Abwägungsentscheidungen die Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB im durchzuführen.“

Die vorstehenden Beschlüsse stimmen mit den Beschlüssen des Rates der Gemeinde Windeck vom 26.11.2018 überein. Die Beschlüsse sind ordnungsgemäß zustande gekommen.

Vorstehende Ratsbeschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Windeck, den 10.10.2023

in Vertretung:

gez.

Thomas Becher

(Beigeordneter)

25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Halscheid:

Wiederholung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 26.11.2018 beschlossen, für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes auf Grundlage der Abwägungsentscheidungen die Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.

Der Bereich der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

Ziel der Planung ist die Änderung der dargestellten Wohnbauflächen, die bisher nicht baulich genutzt worden sind, in Flächen für die Landwirtschaft.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden u.a. folgende Ziele angestrebt:

  • Schaffung des landesplanerischen Freiraumausgleichs für die Ausweisung eines Wohngebietes in Rosbach.
  • Erhaltung von Grünland und von Flächen für die Naherholung.
  • Planungsrechtliche Vorbereitung der Teilaufhebung des Bebauungsplans „Halscheid“.

Die bereits vormals im Zeitraum vom 02.01.2019 bis 01.02.2019 erfolgte öffentliche Auslegung wird nun noch einmal aus formalen Gründen wiederholt.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, mit Begründung inkl. Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, erfolgt in der Zeit vom 23.10.2023 bis einschließlich 23.11.2023.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

Schutzgutübergreifende Umweltschutzziele:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Verbal-argumentative Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.

Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt / Artenschutz:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Verbal-argumentative Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.

Fläche und Boden:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Verbal-argumentative Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.

Wasser:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Verbal-argumentative Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.

Klima / Luft:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Verbal-argumentative Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.

Landschaft / Orts- und Landschaftsbild / Erholung:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Verbal-argumentative Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.

Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzge-setzes:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Angaben zur Betroffenheit entsprechender Schutzgebiete oder Schutzobjekte.

Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Verbal-argumentative Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.

Kulturgüter / Kulturelles Erbe / Sachgüter:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Verbal-argumentative Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele sowie Hinweis auf ein Bodendenkmal.
  • LVR- Dezernat Kultur und Landschaftliche Kulturpflege, vom 23.01.2019: Zum allgemeinen Umgang mit dem Schutzgut Kultur- und Sachgütern und kulturelles Erbe.
  • LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, vom 06.04.2017: Hinweis auf ein Bodendenkmal

Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Verbal-argumentative Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.

Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Verbal-argumentative Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.

Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Im Umweltbericht wird angegeben, ob und in welchen Landschaftsplänen sowie sonstigen Plänen sich das Plangebiet befindet.
  • Rhein-Sieg-Kreis, Stellungnahme vom 22.02.2019: Hinweis, dass kein Verfahren zur Aufstellung eines Landschaftsplanes durchgeführt wird.

Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Verbal-argumentative Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.

Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen / Schutzgütern:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Verbal-argumentative Bewertung der Wechselwirkungen zwischen den zu betrachtenden Schutzgütern bei Umsetzung der Planung.

Auswirkungen durch schwere Unfälle:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Verbal-argumentative Darstellung der (fehlenden) Betroffenheit.

Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Verbal-argumentative Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung im Hinblick auf die Vermeidung bzw. den Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen.

Eingriffsregelung:

  • Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes erfolgt lediglich eine Bilanzierung des Freiraumausgleichs in ha.

Die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden Unterlagen ist für die Dauer der öffentlichen Auslegung, montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 und zudem montags bis mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie donnerstags von 13:30 bis 17:00 Uhr, bei der Gemeinde Windeck, im Sachbereich 51 – Planung/Bauverwaltung, Dachgeschoss des Rathauses, Rathausstr. 12, 51570 Windeck-Rosbach möglich.

Zusätzlich werden die öffentlich auszulegenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Windeck, unter https://gemeinde-windeck.de/bauen-planen/bauleitplanung/ – „laufende FNP-Verfahren“, in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen, https://www.bauleitplanung.nrw.de, zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können gegenüber der Gemeinde Windeck, Rathausstr. 12, 51570 Windeck, Stellungnahmen abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift während der vorstehenden Zugangsmöglichkeiten der Gemeindeverwaltung oder per E-Mail an: bauleitplanung@gemeinde-windeck.de), über die der Rat entscheidet.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Windeck, den 10.10.2023

in Vertretung:

gez.

Thomas Becher

(Beigeordneter)

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