25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Halscheid:

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB mit verkürzter Frist zur Stellungnahme

Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 21.05.2024 beschlossen, den vorliegenden geänderten Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Ortschaft Halscheid, inkl. der Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen auf zwei Wochen verkürzt, da die eindeutigen und klar abgrenzbaren Änderungen des Flächennutzungsplanentwurfes keine grundsätzlich neuen Inhalte darstellen, sodass Umfang und Komplexität der Planung auch weiterhin überschaubar bleiben.

Der Bereich der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

Ziel der Planung ist die Änderung der dargestellten Wohnbauflächen, die bisher nicht baulich genutzt worden sind, in Flächen für die Landwirtschaft.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden u.a. folgende Ziele angestrebt:

  • Schaffung des landesplanerischen Freiraumausgleichs für die Ausweisung eines Wohngebietes in Rosbach.
  • Erhaltung von Grünland und von Flächen für die Naherholung.
  • Planungsrechtliche Vorbereitung der Teilaufhebung des Bebauungsplans „Halscheid“.

Die bereits vormals im Zeitraum vom 02.01.2019 bis 01.02.2019 sowie vom 23.10.2023 bis 23.11.2023 erfolgte öffentliche Auslegung wird nun erneut durchgeführt, da der Planinhalt noch einmal geändert wurde.

Da mit der Planung keine Kompensation von Eingriffen in Natur- und Landschaft verbunden ist, wurden entsprechende Ausführungen in der Begründung klarstellend gestrichen. Die nachrichtliche Darstellung „Umgrenzungen von Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne des Naturschutzrechtes“ wurde zudem korrigiert.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, mit Begründung inkl. Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, erfolgt in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 15.07.2024.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

Umweltbericht:

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf:

Schutzgutübergreifende Umweltschutzziele; Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt / Artenschutz; Fläche und Boden; Wasser; Klima / Luft; Landschaft / Orts- und Landschaftsbild / Erholung; Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes; Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung; Kulturgüter / Kulturelles Erbe / Sachgüter; Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie; Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden; Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen / Schutzgütern; Auswirkungen durch schwere Unfälle; Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen; Eingriffsregelung

Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange mit Bezug zu Umweltthemen:

  • LVR- Dezernat Kultur und Landschaftliche Kulturpflege: zum allgemeinen Umgang mit dem Schutzgut Kultur- und Sachgütern und kulturelles Erbe sowie Hinweis auf ein Bodendenkmal.
  • Rhein-Sieg-Kreis: Hinweis, dass kein Verfahren zur Aufstellung eines Landschaftsplanes durchgeführt wird.

Die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden Unterlagen ist für die Dauer der öffentlichen Auslegung, montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 und zudem montags bis mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie donnerstags von 13:30 bis 17:00 Uhr, bei der Gemeinde Windeck, im Sachbereich 51 – Planung/Bauverwaltung, Dachgeschoss des Rathauses, Rathausstr. 12, 51570 Windeck-Rosbach möglich.

Zusätzlich werden die öffentlich auszulegenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Windeck, unter https://gemeinde-windeck.de/bauen-planen/bauleitplanung/ – „laufende FNP-Verfahren“, in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen, https://www.bauleitplanung.nrw.de, zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können gegenüber der Gemeinde Windeck, Rathausstr. 12, 51570 Windeck, Stellungnahmen abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift während der vorstehenden Zugangsmöglichkeiten der Gemeindeverwaltung oder per E-Mail an: bauleitplanung@gemeinde-windeck.de), über die der Rat entscheidet.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Darüber hinaus wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist / Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Windeck, den 14.06.2024

gez.
Gauß
(Bürgermeisterin)

 

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